Überblick Presbyteriumswahl 2024

„Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“, dieses zweigeteilte Motto begleitet die Presbyteriumswahlen 2024 in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Bis zum Wahlsonntag am 18. Februar 2024 ist zwar noch mehr als ein Jahr Zeit, doch in vielen Presbyterien beginnen bereits jetzt die Vorbereitungen: Denn bis zum 30. April 2023 müssen bereits grundlegende Beschlüsse gefasst worden sein und auch die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten braucht ihre Zeit.

Zweigeteilte Plakatkampagne

Die Evangelische Kirche im Rheinland unterstützt die Kirchengemeinden in den Vorbereitungen auf die Wahl. So werden unter dem Motto „Ich steh zur Wahl“ zunächst Materialien für die Suche nach Kandidierenden zur Verfügung gestellt. Unter dem Motto „Ich geh zur Wahl“ können Gemeinden anschließend auf Materialien zugreifen, mit denen sie für die Stimmabgabe unter ihren Mitgliedern werben können. Der Fokus der zweigeteilten Kampagne liegt dabei auf verschiedenen Plakatmotiven mit Statements im Testimonial-Stil, die auch für den Gemeindebrief und social media nutzbar sein werden. Die Materialien werden frühzeitig vor Beginn der jeweiligen Wahlphase auf EKiR.intern und presbyteriumswahl.de als Downloads zu finden sein.

Workshops und Informationsveranstaltungen

Auch bietet die rheinische Kirche den Gemeinden Workshops und Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Neue Strategien und Ideen für die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten erhalten Presbyterien in einem Workshop mit Gemeindeberaterinnen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Für die Teilnahme stehen im Februar und März 2023 fünf Termine zur Auswahl: drei davon finden digital statt, zwei in Präsenz. Mehr Informationen finden sich auf fortbildung.ekir.de.

Bei der nächsten Presbyteriumswahl sollen Gemeindemitglieder in der rheinischen Kirche erstmals ihre Stimme auch online abgeben können. Mitarbeitende in den Verwaltungen können sich am 12. Dezember online über den Ablauf der digitalen Wahl informieren. Auf Wunsch schaltet sich die Projektleiterin „Digitale Presbyteriumswahl“ im Landeskirchenamt, Kirsten Troost-Ashour, auf Pfarrkonventen hinzu, um das Verfahren näher zu erläutern. Interessierte können sich zur Termfindung per E-Mail an Kirsten Troost-Ashour wenden.

Rechtsbestimmungen 

Über alle rechtlichen Fragen zu den Presbyteriumswahlen informieren Unterlagen vom Rechtsdezernat des Landeskirchenamts. Die Publikation „Presbyteriumswahlgesetz und andere Rechtsbestimmungen für die Presbyteriumswahl 2024“wird Anfang Dezember 2022 in gedruckter Form an die Superintendenturen zur Weitergabe verschickt. Zusätzlich ist die Publikation auch als Download auf EKiR.intern eingestellt, zusammen mit den Formularen zu Teil 4 des Heftes. Die Publikation enthält weiterhin den Terminplan zur Presbyteriumswahl 2024 mit allen relevanten Daten, dieser findet sich im Intranet auch noch einmal als separates Dokument und in der Novemberausgabe des kirchlichen Amtsblatts.

Informationen, Materialien und Vorlagen, die Presbyterien für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Wahl benötigen, werden nach und nach auf EKiR.intern in der Kategorie „Presbyteriumswahl 2024“ eingestellt. Zusätzlich sind sie über presbyteriumswahl.de abrufbar. Auf der Internetseite können sich interessierte Gemeindemitglieder auch grundlegend über das Presbyteriumsamt und die Presbyteriumswahl 2024 informieren.